Hundewarnschilder
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 Als Halter eines Wachhundes sind Sie nach dem Gesetz verpflichtet,
an jedem Grundstückseingang ein Warnschild anzubringen, das auf die
möglichen "Gefahren" hinweist.  Wenn Sie dies nicht tun, können Sie im
Schadensfall regresspflichtig gemacht werden. Wir empfehlen Ihnen:
Bringen Sie lieber ein Warnschild zu viel an als eines zu wenig!

Hundewarnschilder, Bernhard Prasch, 8230 Hartberg, Austria, +43 (0)664 . 20 833 99, office@hundewarnschilder.com, Webdesign & CMS by STYRIAWEB
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