| Als Halter eines Wachhundes sind Sie nach dem Gesetz verpflichtet, an jedem Grundstückseingang ein Warnschild anzubringen, das auf die möglichen "Gefahren" hinweist. Wenn Sie dies nicht tun, können Sie im Schadensfall regresspflichtig gemacht werden. Wir empfehlen Ihnen: Bringen Sie lieber ein Warnschild zu viel an als eines zu wenig!
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